Künstlich beleuchtet, rund um die Uhr
Autor/in: Stephan Freiburghaus (Chefredaktor «Leben und Gesundheit»)
Ausgabe: April/2016 - Sonne
Leben ohne «künstliches Licht» ist unvorstellbar. Beinahe alle Elektrogeräte sind mittels beleuchteter Displays täglich in Gebrauch. Milliarden Menschen sitzen stundenlang in hell beleuchteten Bürokomplexen vor Bildschirmen. Die Entwicklung rund um künstliche Lichtquellen macht keinen Halt. Energiesparlampen und LED’s sind im Vormarsch – neue Lampenarten befinden sich in der Entwicklung.
Wie beeinflussen diese künstlichen Lichtquellen unsere Gesundheit?
Vom Tonlämpchen zur LED
Als Nachfolger der Tonlämpchen kamen im 2. Jh. n. Chr. im Römischen Reich die ersten Kerzen auf. Viel später, 1799, wurde das Gaslicht von Philippe Lebon in Paris patentiert. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts überschlug sich die Entwicklungen rund um die Glühbirne. Schliessendlich waren es Joseph Wilson Swan und Thomas Alva Edison, die die ersten widerstandsfähigen Glühlampen zum Durchbruch verhalfen, obschon der Ruhm am «elektrischen Licht» bei weitem nicht diesen beiden Herren allein zuzuschreiben ist.
Seither hat die Technik rund um die Glühbirne nicht Halt gemacht. Man wollte die Lichtquelle optimieren, also einen besseren Wirkungsgrad erzielen, und gleichzeitig möglichst stromsparend unterwegs sein. Die Energiesparlampe und die LED’s eroberten in Folge den Markt.
Richtlinien zum Schutz der Gesundheit
Die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD) und die Niederspannungsrichtlinie (LVD) fordern nach der ersten Verordnung zum Gesetz in den Sicherheitsgrundsätzen, dass bei Lichtquellen und Leuchten keine Gefährdungen durch Strahlungen entstehen dürfen. Daneben hat die Europäische Union mit der «Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer gegen tatsächliche oder vermeintliche Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung während der Arbeit» eine weitere rechtliche Grundlage für den europäischen Raum geschaffen.
Elektrische Betriebsmittel dürfen in der EU nur dann in Umlauf gebracht werden, wenn die grundlegenden Forderungen der europäischen Richtlinien (umgesetzt in nationale Gesetze) eingehalten werden. Die CE-Kennzeichnung zeigt den Behörden die Übereinstimmung des Produkts mit allen anzuwendenden Richtlinien, soweit sie die CE-Kennzeichnung fordern.
Besorgniserregend?
Aus dem im Jahr 2012 veröffentlichten europäischen Bericht «Gesundheitliche Auswirkungen von künstlichem Licht» des «Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks» (SCENIHR) geht hervor, dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass die für den täglichen Gebrauch übliche künstliche Beleuchtung unsere Gesundheit gefährdet. Sie ist deshalb bedenkenswert, weil die Expositionswerte künstlicher Lichtquellen im Vergleich zur Tageslicht viel niedriger sind.
Nach einem «Worst-Case-Szenario» der höchst gemessenen UV-Emissionen aus Lampen in Büros und Schulen, nicht aber aus jenen Leuchten, welche in Haushalten (mit sehr geringen Emissionen) verwendet werden, könnte sich die Zahl der in der EU vom Plattenepithelkarzinom der Haut betroffenen Menschen erhöhen. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Strahlungsintensität mit der Entfernung zur Lampe abnimmt. Deshalb werden die Lampen für den ungünstigsten Fall getestet, d. h. mit einer Entfernung von nur 20 cm, um die Sicherheit für die Augen und die Haut zu gewährleisten.
Es gibt keine Anzeichen dafür, dass geringes künstliches Blaulicht eine negative Auswirkung auf die Netzhaut hätte. Die Einwirkung des Sonnenlichts müsste man hingegen viel ernster nehmen.
Patienten mit einer Netzhauterkrankung (z. B. Dystrophie) sollten einen speziellen Augenschutz tragen, mit welchem niedrige Wellenlängen (blau und UV) gefiltert werden.
Während der Nacht regelmäßig künstlichem Licht ausgesetzt zu sein (z. B. Schichtarbeit), könnte mit einem erhöhten Risiko für Brustkrebs sowie mit Schlaf-, Magen-, Darm-, Stimmungs- und kardiovaskulären Störungen zusammenhängen. Sobald es dunkel wird, produziert unser Gehirn in der Zirbeldrüse zunehmend das Schlafhormon Melatonin. Es ist dafür verantwortlich, dass wir nachts müde werden und einschlafen. Wer sich abends vermehrt künstlichem Blaulicht aus dem Tablet, dem Handy, dem Computer oder dem Fernseher aussetzt, suggeriert dem Gehirn, dass es immer noch Tag ist. Dadurch wird die Melatonin-Ausschüttung unterdrückt, und wir können nicht einschlafen. Ein unnatürlicher Rhythmus setzt ein.
UV-, und bei manchen Patienten sichtbares Licht, kann Hauterkrankungen wie die Fotodermatose verursachen. Von den meisten Patienten wird als Ursache für ihre Beschwerden das Sonnenlicht genannt, nur in wenigen Fällen das künstliche Licht. Der Blaulicht- und UV-Anteil scheinen dabei eine größere Rolle zu spielen als die anderen, höheren Wellenlängen (siehe Grafik «Sichtbares Lichtspektrum»).
Energiesparlampe
Die Energiesparlampe wurde aus der Neonröhre weiterentwickelt. Sie ist im Inneren nicht wie eine herkömmliche Glühbirne aufgebaut und braucht nur knapp ein Fünftel an Energie derselben, lebt aber im Durchschnitt zehnmal länger.
Da die Leuchtkraft anfangs schummrig ist, eignet sie sich vor allem an Orten, wo das Licht länger Zeit brennt. Der Anschaffungspreis ist mittlerweile nicht mehr viel höher als bei der herkömmlichen Glühbirne.
Da die meisten Energiesparlampen Quecksilber enthalten, dürfen sie nicht über den gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden. Sie gelten als Sondermüll. Beim Zerbrechen einer Energiesparlampe kann ein gesundheitliches Risiko für Mensch und Tier entstehen. Außerdem haben Untersuchungen ergeben, dass Energiesparlampen möglicherweise Dämpfe abgeben, die im Verdacht stehen, Krebs zu erregen – vor allem dann, wenn eine solche Lampe zerbricht. Diese Form von Energiesparlampen wird mit der Zeit zugunsten der LED vom Markt verschwinden.
Diese Form von Energiesparlampen wird mit der Zeit zugunsten der LED vom Markt verschwinden.
LED
LED steht für «Light Emitting Diode» (lichtemittierende Diode). Dabei handelt es sich um eine kleine stiftähnliche Diode mit zwei Beinchen. LEDs haben ein sehr schmales «Emitter Spektrum». Grob gesagt: Sie erzeugen nur eine Wellenlänge Licht. Daher gibt es dieses «ultrareine» Licht. Hieraus ergab sich die Frage, ob dies die Gesundheit schädigen könnte, was aber nicht nachgewiesen worden ist.
Im Unterschied zu Energiesparlampen enthalten LED’s keine giftigen Metalle wie z. B. Quecksilber. Zahlreiche Modelle sparen gegenüber der herkömmlichen Glühbirne mindestens 70 Prozent Strom. Deshalb dürfen sie laut Gesetz als «Energiesparlampen» bezeichnet werden.
Beliebig oft ein- und ausschalten ist kein Problem, die Lampe brennt sofort. Einzig der Licht-Ton sollte sich noch in Richtung «Warmweiß» verbessern, da im Wohnzimmer «Metallweiß» nicht dem gemütlichen Licht wie bisher entspricht.
Die herkömmliche Glühbirne
Strom erhitzt den Glühfaden (Glühdraht) in der Glühbirne bis zur Weißglut. Der Glühdraht besteht aus einem speziellen Metall, Wolfram, das erst bei 3.400 °C schmilzt. In der Glühbirne wird um den Glühdraht eine Temperatur von ca. 2.400 – 3.000 °C erreicht. Dadurch beginnt der Glühdraht weiß zu glimmen und sendet ein helles, warmes und gelbes Licht aus. Je mehr Glühdraht im Glaskolben vorhanden ist, umso mehr Licht entsteht. Der Glaskolben wird mit einem Edelgas oder Stickstoff unter geringem Druck gefüllt, damit der Glühdraht nicht verdampft oder verbrennt.
Im Dezember 2008 einigen sich die EU-Experten in Brüssel, die alten Glühbirnen aus Gründen hoher Stromverbräuche vom Markt zu nehmen. So sollen ab September 2016 nur noch Leuchtmittel ab Energieeffizienzklasse B zu kaufen sein, da vor allem viel Energie durch Hitze verloren geht.
Lampentests – Risikogruppen
Alle Leuchtmittel, die in den Verkauf gelangen, müssen regelmäßigen Tests unterzogen werden. Gemäß den Ergebnissen dieser Überprüfungen werden die Lampen in vier Risikogruppen eingeteilt:
«Risikofrei» (RG0)
«niedriges Risiko» (RG1)
«mittleres Risiko» (RG2)
«hohes Risiko» (RG3)
Diese Risikoeinteilung berücksichtigt jedoch nur Gefahren kurzzeitiger Expositionen.
Die große Mehrheit der Lampen fällt in die Kategorie «Risikofrei», und die meisten der seltenen Ausnahmen werden als «niedriges Risiko» eingestuft. Als «mittleres» oder «hohes Risiko» eingestufte Lampen sind gewöhnlich für eine professionelle Verwendung an Orten vorgesehen, wo sie kein Risiko darstellen. Bei unsachgemäßem Gebrauch von LED-Lampen der Risikogruppen 1 bis 3 sind Schädigungen der Augen und der Haut möglich, die jedoch durch geeignete Maßnahmen verhindert werden können. Zum Beispiel können Halogen-Metalldampflampen, die für die Beleuchtung von Sportstadien eingesetzt werden, Risiko darstellen, wenn sie in 20 cm Abstand benutzt werden. Bei normalem Gebrauch stellen sie aber keinerlei Gefahr dar.
ec.europa.eu – artificial light
Fazit:
Die Nutzung von künstlichem Licht birgt keine erwähnenswerten Nachteile für unsere Gesundheit. Ebenso verhält es sich mit den Auswirkungen bei kurzzeitiger UV-Exposition. Längere, niedrige UV-Strahlung (Blaulicht) kann zu einem vernachlässigbaren Prozentsatz zu einer Hauterkrankung oder zu Augenproblemen führen. Lichtempfindliche Menschen sollten speziell auf den Schutz ihrer Haut und Augen achten. Wobei gesagt wird, dass das Sonnenlicht um ein Vielfaches stärkere Auswirkungen hat als künstliches Licht.
Trotz allem: Das warme und gemütliche Licht einer Kerze oder das Flackern eines Feuers im «Schwedenofen» ist und bleibt unersetzlich. Probieren Sie es wieder einmal aus!
„Energiesparlampen geben möglicherweise Dämpfe ab, die im Verdacht stehen, Krebs zu erregen.“